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   BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88   

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BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88 (https://dejure.org/1990,1815)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1990 - 1 C 51.88 (https://dejure.org/1990,1815)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 1 C 51.88 (https://dejure.org/1990,1815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt eines Staatenlosen - Reiseausweis - Rückkehrberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Zwar mag Land des rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers der Libanon sein, weil er dort nahezu 30 Jahre gelebt hat und eine etwaige Rückreiseverweigerung an seiner Zuordnung zum Libanon nichts ändern würde (vgl. für die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts trotz befürchteter Einreiseverweigerung Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30).
  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann zwar nicht bereits daran scheitern, daß der Staatenlose möglicherweise ohne den erstrebten Reiseausweis nicht seiner ihm nach § 3 Abs. 1 AuslG obliegenden Ausweispflicht genügen kann (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80 S. 215); diesem Mangel könnte und müßte die Ausländerbehörde, wenn sie nicht zugleich einen Reiseausweis erteilt, unter Umständen durch Ausstellung eines anderen den Anforderungen des § 3 Abs. 1 AuslG Rechnung tragenden Ausweispapiers, z.B. eines Fremdenpasses nach § 4 Abs. 1 AuslG, abhelfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 1 S 285/87

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Der Reiseausweis kann infolgedessen nach Art. 28 Satz 2 StlÜbk unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status des Staatenlosen erteilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1987, 279).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatenlosen im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbk (wie Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 -).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Seine Vorschriften sind grundsätzlich auch so bestimmt, daß sie durch Behörden und Gerichte unmittelbar angewendet werden können, wie es für das inhaltlich weitgehend übereinstimmende Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559/1954 II S. 619) ebenfalls anerkannt ist (BVerwGE 4, 309 [BVerwG 01.03.1957 - I C 80/55]; 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG 1 C 214.58 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 6 S. 11).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, führt die Transformation eines völkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Vertragsnorm, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87]; Beschluß vom 20. Februar 1987 - BVerwG 1 A 94.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 26 S. 4).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist nach seinem Art. 1 Abs. 1 nur auf Personen anwendbar, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht, also nur auf solche, die de iure staatenlos sind (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 36 S. 41).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Sinn der Duldung ist es, den nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Aufenthalt ohne strafrechtliche Sanktion (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) zu lassen, weil gewichtige, insbesondere humanitäre oder politische Gründe eine Abschiebung zeitweise hindern (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 S. 87).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Sinn der Duldung ist es, den nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Aufenthalt ohne strafrechtliche Sanktion (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) zu lassen, weil gewichtige, insbesondere humanitäre oder politische Gründe eine Abschiebung zeitweise hindern (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 S. 87).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
    Seine Vorschriften sind grundsätzlich auch so bestimmt, daß sie durch Behörden und Gerichte unmittelbar angewendet werden können, wie es für das inhaltlich weitgehend übereinstimmende Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559/1954 II S. 619) ebenfalls anerkannt ist (BVerwGE 4, 309 [BVerwG 01.03.1957 - I C 80/55]; 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG 1 C 214.58 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 6 S. 11).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

  • BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

  • BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 94.86

    Anspruch auf Freizügigkeit eines türkischen Arbeitnehmers auf Grund des

  • BVerwG, 01.03.1957 - I C 80.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.10.1979 - 1 C 97.76
  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 106.84

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Vortrag drohender Inhaftierung

  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 174.58
  • BVerwG, 13.06.1960 - I C 214.58
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    c) Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76 vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 (162) und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 1 C 36.04

    Rechtmäßiger Aufenthalt; Ausweisung; Duldung; Flüchtling; Genfer

    b) Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG steht weder der Anwendung des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GFK auf einen nach bestandskräftiger Ausweisung geduldeten Flüchtling von vornherein entgegen noch verengt sie - entgegen der vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Auffassung - das behördliche Ermessen dahingehend, dass die Ausstellung eines Flüchtlingsausweises ausscheidet (vgl. im Ergebnis auch das noch die Rechtslage nach dem AuslG 1965 betreffende Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 2 = InfAuslR 1991, 76 zu Art. 28 Satz 2 StlÜbk).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LB 207/23

    Ermessen; Reiseausweis für Staatenlose; Strafverfahren; Strafvollstreckung;

    Dabei kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf eine Einschränkung dieses Ermessens durch die sog. Wohlwollensklausel des Art. 28 Satz 2 Halbsatz 2 StlÜbk berufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - BVerwG 1 B 223.97 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16.10.1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, juris Rn. 31; Senatsurt. v. 30.9.1998 - 13 L 458/96 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Wie der Senat zuletzt in seinen Urteilen vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 und BVerwG 1 C 51.88 - (Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbK Nr. 1 und 2) ausgeführt hat, führt die Transformation eines völkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Vertragsnorm, wenn diese nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf.
  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Das BVerwG hat es im Urteil vom 16. Oktober 1990 (Az.: 1 C 51/88 - juris Rn. 31, 33) offen gelassen, ob der Libanon zur Rückübernahme eines "bei ihm ansässigen Palästinensers" verpflichtet sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 13 S 865/02

    Keine Passausstellung im Ermessenswege nach FlüAbk bei einem ausgewiesenen,

    Die Türkei dürfte für den Kläger im Hinblick auf seine langjährige Abwesenheit von dort sowie angesichts der Tatsache, dass in Bezug auf dieses Land ein Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt worden ist, jedoch nicht - mehr - das Land des gewöhnlichen rechtlichen Aufenthalts im Sinne der in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz GK verankerten Wohlwollensklausel sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 und Urteil vom 16.10.1990 - 1 C 15.88 -, InfAuslR 1991, 76 sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92

    Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen

    Die Vorschrift setzt daher im Gegensatz zu Art. 28 Satz 1 StlÜbk nicht voraus, daß sich der Staatenlose rechtmäßig im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufhält, begründet aber keinen Anspruch des Staatenlosen auf Ausstellung des Reiseausweises, sondern stellt die Entscheidung darüber in das -gegebenenfalls durch die Wohlwollensklausel eingeschränkte- Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. zum ganzen:: BVerwG, Urt. v. 16.10.1990, aaO, und Urt. v. 16.10.1990 -1 C 51.88- Buchholz 402.27 Art. 28 Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.1988 und 20.08.1987, aaO.).

    Denn jedenfalls ist die Behörde befugt, im Rahmen ihres Ermessens zu berücksichtigen, ob eine Rückkehr des Ausländers in sein Herkunftsland tatsächlich erschwert sein könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1990 -1 C 51.88-, aaO.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

    Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

    Möglicherweise würde unter bestimmten Umständen sogar eine Verweigerung der Wiedereinreise an der Zuordnung zum Herkunftsstaat im Sinn der Wohlwollensklausel des Art. 28 Satz 2 Halbsatz 2 StlÜbk nichts ändern, und dies selbst dann, wenn der Betroffene schon seit sehr langer Zeit im Bundesgebiet lebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 51.88 -, Buchholz = InfAuslR 1991, 227 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 12.2.1985, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 8.92
    Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91

    Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

  • VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04

    Aufenthaltserlaubnis aufgrund langjährigen Aufenthalts und erfolgter Integration

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1989 - 1 C 51.88   

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BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1989 - 1 C 51.88 (https://dejure.org/1989,14414)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 1 C 51.88 (https://dejure.org/1989,14414)
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